Hier bekommen Sie Antworten rund um alle übrigen Fragestellungen.

Bin ich verpflichtet, mein Kind bei Eisglätte zur Schule zu schicken?

Ein Schulausfall wird im Radio durchgegeben. Sollte die Schule nicht ausfallen, liegt bei widrigen Witterungsverhältnissen (Blitz-Eis) die Entscheidung letztlich  bei den Eltern. Schauen Sie hierzu bitte auch auf unsere Seite „Schulausfall?

Wann kann mein Kind an der Busbeförderung teilnehmen?

Kinder, die weiter als 2 km von der Schule entfernt wohnen, dürfen an der kostenlosen Busbeförderung teilnehmen, eine Pflicht besteht nicht.

Kann mein Kind auch an der Busbeförderung teilnehmen, wenn es weniger als 2 km von der Schule entfernt wohnt?

Dies ist nur gegen Bezahlung möglich und wenn genügend Plätze frei sind.

Wer bezahlt die Fahrkarte?

Die Busbeförderung ist für die o. g. Kinder kostenlos, entsprechende Fahrkarten mit Passbild werden durch den Kreis Harburg ausgegeben. Der Antrag wird online beim Landkreis Harburg gestellt. Die Fahrkarte wird dann bei der Einschulung ausgegeben.

Was, wenn der Bus verspätet kommt?

Es sollte ca. 15 bis 20 Minuten auf den Bus gewartet werden; falls er bis dahin nicht kommt, besprechen Sie mit Ihrem Kind wie es sich verhalten soll.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind den Bus verpasst hat?

Morgens: Da Schulpflicht besteht, ist das Kind im Sekretariat zu entschuldigen und/oder selbst zur Schule zu bringen.

Mittags: Das Kind soll zurück zur Schule gehen, damit von dort aus die Eltern benachrichtigt werden. Falls nach den folgenden Stunden kein Bus mehr fährt, muss das Kind abgeholt werden.

Besteht eine längere Betreuung und Möglichkeit der Essenteilnahme in der Schule?

Erst- und Zweitklässler haben immer um 12.20 Uhr, Dritt-und Viertklässler immer um 13.25 Uhr Schulschluss. Die Kinder der Lerngruppen können nach ihrem Unterrichtsende von schulischen Betreuungskräften bis 13.25 kostenfrei in der Spielbetreuung betreut werden.

Kinder, die danach noch Betreuung brauchen können die nachmittägliche Schulkindbetreuung von 12.20 -16.25 Uhr besuchen. Während dieser Betreuung wird auch ein Mittagessen angeboten. Die Teilnahme am Mittagessen ist nur möglich, wenn das Kind in dieser Betreuungsgruppe angemeldet ist.

Weiterhin gibt es eine Frühbetreuung von 7.30 -8.30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück.

Nähere Informationen zu den Betreuungsmöglichkeiten finden Sie HIER.

Wird Frühenglisch angeboten?

Es gibt ein zusätzliches Angebot für Frühenglisch in der 1. und 2. Klasse gegen Gebühr (keine Schul-AG) Ab der dritten Klasse findet regulär in allen Klassen Frühenglisch statt.

Gibt es Integrationsklassen für behinderte Kinder?

Bei uns werden Kinder mit Behinderungen altersentsprechend in die jeweilige Klassenstufe eingeschult.

Welche Mitspracherechte haben die Eltern?

Am ersten gemeinsamen Elternabend der ersten Klassen, der schon wenige Wochen nach Einschulung stattfindet, werden Elternvertreter und Stellvertreter gewählt. Diese haben die Aufgabe, die Interessen der Eltern und Schüler gegenüber dem Klassenlehrer bzw. der Schulleitung wahrzunehmen.

  • Die Elternvertreter gehören dem Schulelternrat an.
  • Vom Schulelternrat werden 4 Vertreter in den Schulvorstand gewählt. Die Vertreter der Eltern im Schulvorstand müssen nicht Mitglieder im Schuleiternrat sein.
  • Die Mitglieder des Schulvorstandes entscheiden über wesentliche Angelegenheiten der Schule.
  • 6 Vertreter des Schulelternrates gehören der  Gesamtkonferenz an.
  • Aus den Reihen der Klassenelternschaft werden je 3 Eltern und 3 Vertreter für die Zeugnis- und Klassenkonferenzen bestimmt.

Mehr Informationen zur Elternmitarbeit finden Sie unter dem Stichwort „Schulelternrat“.

Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Bei Krankheit des Kindes müssen die Eltern am ersten Tag die Schule oder die jeweilige Klassenlehrerin benachrichtigen.

Rufen Sie am besten unser Sekretariat an und melden bitte dort das Fernbleiben Ihres Kindes unter Telefon 04173 455.

Ansteckende Krankheiten

Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten besteht eine Meldepflicht der Schule gegenüber. Diese sind z.B. Keuchhusten, Masern, Windpocken, Scharlach, Skabies (Krätze). Kopflausbefall muss ebenfalls unbedingt gemeldet werden. Die Schulleitung muss diese Erkrankungen an das Gesundheitsamt melden. Dies dient dem Infektionsschutz an der Schule. Welche weiteren ansteckenden Krankheiten gemeldet werden müssen, erfahren Sie in unserem Flyer zum Thema, den Sie sich HIER herunterladen können.